Das heutige politische Handeln muss sich mit aller Konsequenz auch an den Bedürfnissen künftiger Generationen messen lassen und Rechte junger Menschen sowie künftiger Generationen ausreichend schützen.
Grundlage für die Entscheidung ist die Verankerung des Klimaschutzgedankens im Grundgesetz mit Verweis auf das „Paris-Ziel“, die globale Erderwärmung bis 2050 unter 2 Grad und möglichst 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
In Thüringen liegt bereits ein Gesetzentwurf vor, Nachhaltigkeit als Staatsziel in die Thüringer Landesverfassung aufzunehmen. Der Thüringer Nachhaltigkeitsbeirat begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich und hat es bereits im Rahmen von Anhörungen befürwortet. Für Thüringen ergibt sich die Verpflichtung, aber insbesondere auch die Chance die Große Transformation und hier insbesondere die Energiewende weiter voranzutreiben und somit für eine langfristige, zukunftsfähige Entwicklung des Landes Sorge zu tragen. Großer Handlungsbedarf besteht beim ungebremsten Flächenverbrauch, dem Erhalt der biologischen Vielfalt sowie der Wärme- und Mobilitätswende. Die Herausforderungen sind allerdings auch in Thüringen so immens, dass noch in dieser Dekade, noch besser sofort die Weichen konsequent für eine nachhaltige Entwicklung des Freistaates gestellt werden müssen.
Die Verpflichtung zum Klimaschutz im Freistaat Thüringen legt uns auch das Thüringer Klimagesetz auf. Anders als das durch das Bundesverfassungsgericht kritisierte Bundesgesetz werden hier bereits Zielsetzungen auch für die Jahre 2040 und 2050 definiert. Wenngleich eine Orientierung an einem klimaneutralen Thüringen als handlungsleitend vorgegeben wird, lassen die im Gesetz genannten Reduktionsziele zu große Spielräume und müssen für die einzelnen Sektoren definiert werden. Eine Verschärfung des Thüringer Klimagesetzes wird der Beirat daher sehr begrüßen.
Prof. Dr. Matthias Gather und Jana Liebe
Die Sprecher*innen
Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes