Nach jahrelangem Drängen des Nachhaltigkeitsbeirates hat der Thüringer Landtag in seiner Plenarsitzung am 21.5.2024 die Thüringer Verfassung geändert und erstmals Nachhaltigkeit als Verfassungsziel verankert. So formuliert der Artikel 41b und 41c:
"Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist Grundlage allen staatlichen Handelns. Das Land und seine Gebietskörperschaften haben die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und ein menschenwürdiges Leben für alle heutigen und künftigen Generationen zu ermöglichen.
Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern und sichern gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen, in Stadt und Land."